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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen für Reinigungsarbeiten und Dienstleistungen der

SBL Dienstleistungen GmbH & Co. KG

 

 

Abtretung

Klagen der Firma gegenüber dem Auftraggeber sind abtretbar. Die Berechnung mit Ansprüchen des Auftraggebers gegen den Vergütungsanspruch der Firma ist ausgeschlossen.

 

Abwerbung

Die Abwerbung und jede Übernahme von Personal der Firma durch den Auftraggeber ist verboten und stellt eine grobe Vertragsverletzung dar.

 

Arbeitskräfte

Die Firma setzt für die im Vertrag aufgeführten Leistungen die erforderliche Anzahl von Arbeitskräften und Kontrollpersonal ein.

Ein Anspruch auf Verrichtung von Leistungen durch eine bestimmte Arbeitskraft besteht in der Regel nicht.

Die Firma ist berechtigt, unter ihrer Verantwortung, Dritte mit der Erfüllung ihrer Aufgaben zu betrauen.

 

Geheimhaltung

Jegliche Akteneinsicht und jede Handlung, die zu einer Gefährdung oder Verletzung des Geschäfts-; Dienst- und Betriebs- oder Arztgeheimnisse führen könnten, ist dem Personal der Firma strengstens untersagt. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift hat der Auftraggeber das Recht, von dem zuständigen Vertreter der Firma zu verlangen, dass diese Arbeitskraft auf dieser Arbeitsstelle nicht mehr eingesetzt wird.

 

Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird zwischen den Parteien als Erfüllungsort Merzig und Gerichtsstand Merzig vereinbart.

 

Haftpflichtversicherung

Die Firma haftet für alle oder gelegentlich der Ausführung der Leistung durch sie oder ihre Arbeitskräfte verursachten Schäden in Höhe des von ihr abgeschlossenen Haftpflichtvertrages.

Im Schadensfall ist der Auftraggeber verpflichtet, der Firma innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Meldung zu machen. Die notwendigen Unterlagen zur Schadensregulierung durch die Versicherung sind in 3-facher Ausfertigung einzusenden. Anerkannte Schäden werden von der Versicherung direkt geltend gemacht. Ersatzansprüche können nur wertmäßig reguliert werden.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass derzeit folgende Deckungssummen, je Schadensereignis, gelten:

Euro 5.000.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Euro 5.000.000,00 für Tätigkeitsschäden

Euro 5.000.000,00 für Schlüsselschäden

Euro 5.000.000,00 für Mietsach-, Obhuts- und Allmählichkeitsschäden.

Jede Änderung des Versicherungsvertrages, die eine Minderung der Versicherungssumme mit sich bringt, ist dem Auftraggeber anzuzeigen.

 

Material und Maschinen

Die Firma stellt auch die zur Reinigung erforderlichen Materialien, Geräte und Maschinen bereit. Sie verwenden nur hochwertige und geprüfte Reinigungsmittel. Es ist Aufgabe der Firma, den Sauberkeitsgrad laut Leistungsverzeichnis zu erreichen.

 

Preisänderung

Die Preisvereinbarung liegt des Lohntarifvertrags für das Gebäudereiniger-Handwerk vom 02. Juni 2022, gültig ab 1. Oktober 2022, abgeschlossen zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt sowie dem Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk zu Grunde. Löhne und lohnabhängige Kostenanteile (kurz: Lohnanteile) machen insgesamt 91 % aus. Ändern sich die Löhne und ergeben sich höhere Belastungen aus dem Rahmentarifvertrag, so ändert sich der entsprechende Lohnanteil gleich des Entgeltes im Umfang. Der Nachweis der Lohnänderung ist von der Firma, durch Vorlage des neuen Lohntarifvertrages, zu führen. Die Erhöhung bzw. Die Minderung des Entgeltes tritt mit dem 1. des Antragsmonats ein, jedoch frühestens am Tage des Inkrafttretens des Lohntarifvertrages, wobei neue die Beweispflicht hinsichtlich der Änderung der Kosten der Firma obliegt.

 

Reklamationen

Der Auftraggeber kann die ordnungsgemässe Durchführung der Vertragsleistung jederzeit überprüfen.

Reklamationen müssen der Firma schriftlich oder per Telefax unverzüglich mitgeteilt werden.

Der Auftraggeber kann sich erst dann auf die Nicht- oder Schlechtleistung berufen, wenn begründete, schriftlich mitgeteilte Reklamationen nicht behoben wurden.

Ist eine der Vertragsparteien mit Ihrer Leistung im Verzug, so kann die andere Partei, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, vom Vertrag zurücktreten. Jede der Parteien befindet sich im Verzug, wenn sie auf schriftlichen Mahnungen nicht umgeht und ordnungsgemäss Abhilfe leistet. Der Vertragsrücktritt erfolgt schriftlich, per Einschreiben, zu erklären.

Die Firma befindet sich nicht im Verzug, wenn durch höhere Gewalt (zB Glatteis, Überschwemmung, Streik usw.) die Arbeiten ganz oder teilweise nicht ausgeführt werden können. In diesem Fall kann kein Abzug an den vereinbarten Entgelten vorgenommen werden.

 

Vertragsänderungen

Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.

 

Vertragsbestimmungen

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden sollte, stirbt nicht die Unwirksamkeit des Gesamtvertrages zur Folge. Die Vertragspartner werden unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch andere, rechtlich zulässige Vereinbarungen ersetzen, die den Vertragsgrundsätzen entsprechen und dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommen.

 

Vertragsdauer und –kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten, zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres, per Einschreiben, gekündigt werden.

 

Vergütung

Die Abrechnung erfolgt mittels SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Der Auftragnehmer erstellt und verschickt zum 10. des laufenden Monats die Monatsrechnung an den Auftraggeber. Die Abbuchung auf dem Bankkonto erfolgt dann bis zum 15. des laufenden Monats.

Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten, festgelegten Preisen gemäß Angebot und Vertrag.

Alle Preise sind Nettopreise, denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.

 

Ausfalltage

Im Dienstleistungspreis sind Ausfalltage wie der 24.12, 31.12. sowie Brückentage (Werktage zwischen Feiertagen und Samstagen) bereits berücksichtigt, so dass eine separate Gutschrift bei Nicht - Ausführung der Reinigung an diesen Tagen entfällt.

Eine Gutschrift entfällt ebenfalls, wenn der Reinigungstag auf einen Feiertag fällt. Es erfolgt auch keine Vor- oder Nacharbeit der ausgefallenen Ausführung.

 

Wasser / Strom / Aufenthaltsraum

Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung erforderliche Wasser und den elektrischen Strom unentgeltlich zur Verfügung. Die Firma verpflichtet sich zum sparsamen Verbrauch.

Der Auftraggeber stellt für die Organisation und die Unterbringung der Reinigungsmittel und Geräte, sowie für den Aufenthalt des Personals die erforderlichen Räume unentgeltlich zur Verfügung.

 

Zusatzarbeiten

Für Reinigungsarbeiten, die in Folge von Umbauten, Maurerarbeiten, Verputzerarbeiten, Malerarbeiten oder aus anderen Anlässen (zB Grundreinigung auf Wunsch des Auftraggebers) erforderlich werden, zahlt der Auftraggeber nach gesonderter Rechnungsstellung eine gesonderte Vergütung. Eine entsprechende Preisliste oder ein Angebot kann jederzeit kostenlos angefordert werden.

 

Verbraucherschlichtung

Die SBL Dienstleistungen GmbH & Co. KG erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, ein Verbraucherschlichtungsverfahren zu betreiben.

Die für die SBL Dienstleistungen GmbH & Co. KG zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die

Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V.

Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein

Telefon 07851 / 795 79 40

Fax 07851 / 795 79 41

E-Mail: mail(at)verbraucher-schlichter.de

Webseite: www.verbraucher-schlichter.de